Schadensfall sichern
    Beweissicherung und Dokumentation nach eingetretenen Schäden am Gebäude

    Bauschaden Bad Homburg: Zustand nach Wasser oder Riss festhalten

    Hat im Keller Wasser gestanden, hat sich nach einem Starkregen ein Riss geöffnet oder ist aus der Wohnung darüber Leitungswasser eingedrungen, zählt zuerst der belegbare Zustand. Bei einem Bauschaden Bad Homburg sichern wir Befund, Umfang und betroffene Bauteile, bevor aufgeräumt oder saniert wird. Florian Wurster, Sachverständiger (FIB) für Bauschäden und Baumängel, hält alles mit Fotos und Protokoll fest, damit Versicherung, Anwalt und Gegenseite auf denselben dokumentierten Stand zurückgreifen können.

    Unabhängig
    Ausbildung FIB
    Protokollierte Befunde
    Sicherungsprotokoll Schadensfall
    Betroffene Bauteile erfasst
    Fotos
    Datiert und gesichert
    Messwerte
    Fallbezogen notiert
    Ablauf
    Schadensverlauf beschrieben
    Zweck
    Grundlage für Versicherung und Anwalt
    Anlässe

    Welche Anlässe begründen für Eigentümer in Bad Homburg eine Schadenssicherung?

    Eine Sicherung ist sinnvoll, sobald ein Schaden Folgen hat, die ein anderer tragen oder bezahlen soll.

    Florian Wurster ist Sachverständiger für das Immobilien- und Grundstückswesen (Europäisches Fachinstitut für Gutachter, FIB) mit Ausbildung in Bauschäden, Baumängeln, Gebäudeanalyse und Beweissicherung. Er nimmt den Zustand so auf, dass Dritte ihn später Schritt für Schritt nachvollziehen können.

    Typische Anlässe sind ein Wasserschaden in der Eigentumswohnung, Rückstau im Keller nach Starkregen, Risse nach Arbeiten auf dem Nachbargrundstück oder Ausführungsfehler, über die mit dem Bauunternehmen Streit entsteht.

    Inhalt der Sicherung

    Was umfasst die Sicherung eines Schadensfalls?

    Diese Bausteine gehören in jede Sicherung hinein.

    Eine Sicherung ist keine Sanierungsplanung. Sie beschreibt, was zu einem bestimmten Zeitpunkt sichtbar und messbar war, und trennt dabei sauber zwischen Befund und Bewertung. So bleibt der Stand belegbar, auch wenn Trocknung, Rückbau oder Reparatur das Schadensbild später verändern.

    Objekt und Bauteile beschreiben

    Zuerst halten wir fest, um welches Gebäude es geht, welche Räume und Bauteile betroffen sind und wie Wände, Böden, Decken oder Leitungen zum Zeitpunkt des Ortstermins aussehen.

    Fotos mit klarem Bezug zum Grundriss

    Jede Aufnahme wird einem Raum und einer Stelle zugeordnet. Übersicht und Detail ergänzen sich, damit auch Außenstehende erkennen, wo genau der Schaden sitzt und wie weit er reicht.

    Messungen je nach Schadensbild

    Wo Feuchte oder Bewegung im Bauteil eine Rolle spielt, ergänzen Messungen das Bild, soweit der Fall sie erfordert. Die Werte stehen mit Ort und Datum im Protokoll und lassen sich bei einer späteren Begehung direkt mit dem neuen Zustand vergleichen.

    Schadensverlauf und Plausibilität der Schilderung prüfen

    Wir gleichen Ihre Schilderung, vorhandene Rechnungen oder Nachrichten mit dem Befund ab. Passt das Schadensbild zum geschilderten Hergang, wird das ebenso festgehalten wie Punkte, die noch offen bleiben oder sich widersprechen. Das macht die Stellungnahme nachvollziehbar.

    Schlussfolgerungen und Empfehlung schriftlich klar zusammenfassen

    Die gutachtliche Stellungnahme bündelt Objektbeschreibung, Schadensanalyse, technische Bewertung und Schlussfolgerungen. Sie dient als Grundlage für Gespräche mit Versicherung, Anwalt oder Handwerksbetrieb. Wie diese Stellen den Fall am Ende beurteilen, entscheiden sie selbst.

    Aufwand im Einzelfall

    Wovon hängt der Begutachtungsumfang ab?

    Angebot vorab

    Der Umfang hängt vom Schadensbild und vom Zweck der Dokumentation ab. Bevor wir beginnen, erhalten Sie ein verbindliches Angebot, das genau diese Punkte für Ihren Fall abbildet. Bis Sie zusagen, ist nichts verbindlich; der schriftlich vereinbarte Umfang gilt, verdeckte Nachforderungen gibt es nicht.

    Art des Gebäudes: Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Altbau oder Gewerbeobjekt bringen jeweils eigene Fragen mit.

    Zahl der betroffenen Räume und Geschosse, vom Keller bis unter das Dach.

    Zugänglichkeit der Bauteile, etwa wenn Möbel, Verkleidungen oder Einbauten den Blick verdecken.

    Fragestellung: reine Zustandssicherung oder zusätzlich eine technische Bewertung des Schadens.

    Ob Messungen nötig sind, entscheidet das Schadensbild und nicht ein starrer Katalog.

    Menge der Unterlagen, die vorab gesichtet werden sollen, etwa Pläne oder Schriftverkehr.

    Zahl der Ortstermine, etwa wenn ein Zustand vor und nach der Trocknung festgehalten wird.

    Beteiligte Parteien, zum Beispiel Nachbarn, Hausverwaltung oder Bauunternehmen, die zum Termin hinzukommen.

    Form des Ergebnisses: kompaktes Protokoll oder ausführliche gutachtliche Stellungnahme.

    Gewünschte Erläuterung der Ergebnisse, persönlich oder digital, mit Raum für Rückfragen.

    Lage des Objekts in Bad Homburg oder Umgebung für die Planung des Ortstermins.

    Alle diese Punkte klären wir im ersten Gespräch und nicht erst nach dem Termin.

    Daraus entsteht ein verbindliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen können.

    Schaden kurz beschreiben
    Objektart und Bauteile
    Ausmaß in den Räumen
    Verwendung der Ergebnisse
    Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Altbau oder Gewerbeobjekt, jeweils mit den Bauteilen, die der Schaden berührt
    Feuchte, Risse oder Verfärbungen und die Zahl der Räume, die betroffen sind
    Versicherung, Anwalt oder eigene Entscheidung als Grundlage
    Erst Angebot, dann Termin
    Transparent

    So läuft die Sicherung Ihres Bauschadens in Bad Homburg

    01
    Schilderung aufnehmen

    Sie schildern uns, was passiert ist, seit wann der Schaden sichtbar ist und wer bereits informiert wurde. Gemeinsam klären wir, ob eine reine Zustandssicherung genügt oder eine gutachtliche Stellungnahme sinnvoll ist, und welche Fragen sie beantworten soll.

    Hilfreich sind erste Handyfotos, die Schadennummer der Versicherung und vorhandener Schriftverkehr. Beschädigte Bauteile sollten, soweit Sicherheit und Schadensbegrenzung es zulassen, erst nach Rücksprache entfernt werden, damit der Befund für den Ortstermin erhalten bleibt.

    02
    Ortstermin

    Den Ortstermin in Bad Homburg vereinbaren wir nach Absprache. Vor Ort nimmt Florian Wurster die betroffenen Räume und Bauteile in Augenschein, fotografiert Übersicht und Details und vermerkt jede Auffälligkeit mit Raum und Stelle im Protokoll. Auch Bereiche ohne Befund werden notiert, damit klar ist, was geprüft wurde.

    Wo Feuchte oder Bewegung eine Rolle spielt, kommen Messungen hinzu, soweit der Fall sie erfordert. Hausverwaltung, Nachbarn oder der beteiligte Handwerksbetrieb können auf Wunsch teilnehmen, damit alle denselben Zustand sehen.

    03
    Befunde auswerten und einordnen

    Im Büro werten wir Fotos, Notizen und Messwerte aus. Wir prüfen, ob das Schadensbild zum geschilderten Hergang passt, und ordnen den Umfang technisch ein. Befund und Bewertung bleiben dabei getrennt, damit jeder Leser erkennt, was gesehen und was gefolgert wurde.

    Steht die Frage nach der Ursache im Vordergrund, etwa bei wiederkehrender Feuchte, gehört das zur Schadensanalyse, die wir auf einer eigenen Seite beschreiben. Hier bleibt der Schwerpunkt auf dem belegten Zustand und seiner Einordnung.

    04
    Stellungnahme übergeben und erläutern

    Sie erhalten eine klar gegliederte Stellungnahme mit Fotos, Messergebnissen, Bewertung und Empfehlungen.

    Wir erklären Ihnen die Ergebnisse persönlich oder digital, und auch spätere Rückfragen beantworten wir gern am Telefon. So wissen Sie, welche Aussagen das Dokument trägt und wo seine Grenzen liegen.

    Die spätere Instandsetzung übernimmt nicht unser Büro, sondern ein Betrieb Ihrer Wahl.

    Typische Schadensbilder an Bad Homburger Gebäuden

    Welche Schäden in Bad Homburg auftreten, hängt eng mit der Lage am Taunus-Südrand, den vielen Bächen und dem Alter der Bausubstanz zusammen. Bei der Sicherung achten wir deshalb besonders auf diese Punkte:

    • Festgestellte Überschwemmungsgebiete gibt es an Erlenbach, Eschbach, Seulbach, Dornbach mit Heuchelbach und Kirdorfer Bach. Grundstücke in Bachnähe können bei Starkregen stärker betroffen sein, was wir bei der Aufnahme mit vermerken.
    • Verrohrte Bäche und Senken können bei Starkregen Rückstau verursachen und Keller fluten. Ob eine Rückstausicherung vorhanden ist und in welchem Zustand sie sich befindet, halten wir am Objekt fest.
    • Im Süden, etwa in Gonzenheim und Ober-Eschbach, kann Grundwasser in Sand und Kies oberflächennah stehen. Feuchte Kellerwände halten wir dort mit Lage und Höhe fest.
    • In der Berliner Siedlung und der Gartenfeldsiedlung stammt die Wohnbebauung überwiegend aus den 1950er und 1960er Jahren, in Gonzenheim entstand 1955 eine Siedlung für Vertriebene aus Marienbad und dem Egerland. Bei solchen Häusern kann sich die Frage stellen, ob Leitungen und Abdichtungen noch aus der Bauzeit stammen.

    Für die Stellungnahme ist dieser Hintergrund wichtig, weil er helfen kann einzuordnen, warum ein Schaden an dieser Stelle auftritt.

    Wiederaufbau nach dem Luftangriff und gemischte Substanz

    Beim schwersten Luftangriff am 8. März 1945 zog sich eine etwa einen Kilometer lange Bombenschneise durch die Innenstadt. Gebäude dort können danach wieder aufgebaut oder ergänzt worden sein, sodass alte und neuere Bauteile aufeinandertreffen können. An solchen Übergängen dokumentieren wir besonders genau:

    • Risse an Anschlüssen zwischen älteren und später ergänzten Bauteilen
    • Wasserschäden in Geschosswohnungen mit gemeinsam genutzten Leitungen
    • Feuchte an Kellerwänden und Bodenplatten nach Starkregen
    • Anschlüsse an Dach und Fassade, an denen Wasser eindringen kann

    Ist nach dem Schaden eine Sanierung geplant, halten wir den Zustand vorher fest. So bleibt auch nach Rückbau, Trocknung und neuem Belag nachweisbar, wie der Schaden ausgesehen hat und welche Bauteile tatsächlich ersetzt werden mussten, etwa gegenüber Versicherung oder Gegenseite.

    Welche Bereiche prüfen wir vom Keller bis zum Dach am Gebäude?

    • Kellerräume: Wände, Boden und Anschlüsse auf Feuchte, Wasserränder, Ausblühungen und Verfärbungen, jeweils mit Höhe und Lage im Raum festgehalten. So lässt sich später zeigen, wie hoch das Wasser stand und welche Flächen es erreicht hat.
    • Abläufe und Hausanschluss: Zustand von Bodenabläufen, Revisionsöffnungen und, soweit zugänglich, der Rückstausicherung, die bei Starkregen eine Rolle spielt. Ob sie vorhanden war und gewartet wurde, kann für die Schadensmeldung eine zentrale Frage sein.
    • Bodenplatte und Sockel: Risse, Fugen und Durchfeuchtung im Übergang zwischen Erdreich und aufgehendem Mauerwerk, mit Fotos aus mehreren Blickwinkeln. Neue und ältere Risse unterscheiden wir, soweit das am Bauteil erkennbar ist.
    • Installationen im Untergeschoss: sichtbare Leitungen, Heizungsanschlüsse und Durchführungen, an denen Wasser austreten oder entlanglaufen kann. Feuchtespuren entlang dieser Wege werden fotografiert und im Protokoll beschrieben.
    • Lagergut und Einbauten: beschädigte Gegenstände und Möbel, die für den Nachweis des Schadensumfangs wichtig sein können, fotografiert vor der Entsorgung. Eine einfache Auflistung mit Fotonummern erleichtert später die Abstimmung mit der Versicherung.

    Wohngeschosse, Fassade und Dach

    • Decken und Wände in Wohnungen: Wasserflecken, abplatzender Putz und Risse, besonders unter Bädern und Küchen der darüberliegenden Einheit. Die Ausbreitung zeichnen wir in einer Skizze nach, damit der Weg des Wassers erkennbar wird.
    • Fußböden: aufgequollene Beläge, Verformungen und Feuchte im Estrich, soweit Messungen nach dem Schadensbild sinnvoll sind. Sockelleisten und Übergänge zu Nachbarräumen beziehen wir mit ein.
    • Fenster und Türen: Anschlüsse, Dichtungen und Laibungen, durch die bei Schlagregen Wasser eintreten kann. Spuren an Fensterbänken und Laibungen werden innen wie außen festgehalten.
    • Fassade: Risse, Abplatzungen und Fehlstellen, die auf Bewegungen oder eindringende Feuchte hindeuten können. Rissverläufe dokumentieren wir mit Bezug zu Fenstern, Ecken und Geschossdecken.
    • Dach und Dachanschlüsse: sichtbare Schäden an Eindeckung, Rinnen und Anschlüssen sowie Feuchtespuren im Dachgeschoss. Was nur von außen sichtbar ist, nehmen wir vom Boden oder von zugänglichen Stellen aus auf.

    Welche Stellen bei Bauschäden in Bad Homburg zuständig sind

    Je nach Schaden kommen unterschiedliche Stellen ins Spiel, etwa wenn nach einem Wasserschaden Bauteile ersetzt werden, ein Kulturdenkmal betroffen ist oder ein Streit vor Gericht landet. Für Bad Homburg sind das vor allem:

    • die Bauaufsicht der Stadt Bad Homburg im Technischen Rathaus, Bahnhofstraße 16-18, für Fragen nach der Hessischen Bauordnung (HBO)
    • die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt, ebenfalls Bahnhofstraße 16-18, wenn ein Kulturdenkmal betroffen ist
    • das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe (Auf der Steinkaut 10-12) und das Landgericht Frankfurt am Main, im Instanzenzug das Oberlandesgericht Frankfurt am Main

    Rechtsberatung leisten wir nicht. Ob etwa Mängelansprüche nach § 634a BGB noch geltend gemacht werden können, klärt Ihr Anwalt. Unsere Sicherung liefert dafür den technischen Befund, auf den sich Anwalt, Gegenseite und gegebenenfalls ein gerichtlich bestellter Sachverständiger beziehen können.

    Was gehört alles in die Schadensakte?

    Jede Stellungnahme folgt einer festen Gliederung, damit Leser schnell die Stelle finden, die sie brauchen.

    BestandteilInhalt
    ObjektbeschreibungGebäude, Räume und betroffene Bauteile
    FotodokumentationÜbersicht und Detail, jeweils einem Raum zugeordnet
    Messergebnissesoweit der Fall sie erfordert, mit Ort und Datum
    Technische BewertungEinordnung von Befund und Schadensverlauf
    SchlussfolgerungenEmpfehlungen für die nächsten Schritte

    Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich die Fotos in voller Auflösung.

    Was Sie nach einem Schaden vor der Beauftragung beachten sollten

    Damit der Befund bis zum Ortstermin aussagekräftig bleibt, helfen einige einfache Schritte, die Sie selbst erledigen können:

    • Schaden begrenzen, etwa Wasser abstellen und Strom im Keller sichern
    • eigene Fotos mit Datum anfertigen, bevor aufgeräumt wird
    • Versicherung oder Hausverwaltung informieren
    • beschädigte Teile möglichst aufbewahren
    • Rechnungen und Schriftverkehr sammeln

    Welche dieser Schritte in Ihrem Fall passen, besprechen wir im ersten Gespräch gemeinsam mit Ihnen.

    Antworten für Eigentümer

    Fragen von Eigentümern zum Bauschaden in Bad Homburg

    Die Sicherung hält fest, was eingetreten ist: Zustand, Umfang und betroffene Bauteile, belegt mit Fotos und Protokoll. Die Schadensanalyse sucht dagegen gezielt nach der Ursache, etwa bei wiederkehrender Feuchte. Beides lässt sich kombinieren.

    Beauftragen können Eigentümer, Käufer, Verkäufer oder Rechtsanwälte. Auch Wohnungseigentümer, deren Einheit durch einen Schaden aus einer anderen Wohnung betroffen ist, holen sich so einen eigenen Befund.

    Beschädigte Bauteile, nasse Dämmstoffe oder kaputte Leitungsstücke sind wertvolle Belege. Bewahren Sie diese möglichst auf und fotografieren Sie alles, was aus Sicherheitsgründen entfernt werden muss.

    In Bad Homburg sind für mehrere Bäche Überschwemmungsgebiete festgestellt, darunter Erlenbach, Eschbach und Kirdorfer Bach. Liegt Ihr Haus in der Nähe, vermerken wir diese Lage, weil sie das Schadensbild nach Starkregen erklären kann.

    In Geschossbauten, etwa aus den 1950er und 1960er Jahren, kann Leitungswasser mehrere Einheiten betreffen. Wir dokumentieren Ihre Wohnung und, soweit zugänglich, die Stelle, von der das Wasser kam.

    Ja, sie ist als Grundlage für die Schadensmeldung gedacht und beschreibt Zustand, Umfang und Verlauf technisch begründet. Wie der Versicherer den Fall reguliert, entscheidet er selbst; die Stellungnahme liefert ihm einen belegten Sachstand.

    Dann prüfen wir die ausgeführte Bauleistung auf Ausführungsfehler und Abweichungen und benennen Risiken für die Substanz. Das Ergebnis kann als Grundlage für eine Forderung nach Nachbesserung dienen. Ob und wie lange Ansprüche nach § 634a BGB bestehen, beurteilt Ihr Anwalt. Wir liefern den technischen Befund dazu, nachvollziehbar dokumentiert und mit Fotos belegt, sodass beide Seiten über dieselben Tatsachen sprechen.

    Verrohrte Bäche und Senken können bei Starkregen Rückstau im Kanal verursachen. Für die Sicherung ist wichtig, wie hoch das Wasser stand, welche Räume betroffen sind und ob eine Rückstausicherung vorhanden war. Das prüfen wir am Objekt und halten es mit Fotos fest, bevor die Räume ausgeräumt werden.

    Hilfreich sind eigene Fotos vom Schadenstag, die Schadennummer der Versicherung, Baupläne, soweit vorhanden, sowie Rechnungen und Schriftverkehr mit Handwerkern oder der Hausverwaltung. Schicken Sie uns diese einfach mit Ihrer Anfrage per E-Mail. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis, wir klären die Lücken im Gespräch.

    Ausschlaggebend sind Schadensbild, Zahl der betroffenen Räume und der spätere Verwendungszweck. Eine Dokumentation für die Versicherung fällt oft knapper aus als eine Sicherung, die in einem Streit Bestand haben soll. Vor dem Ortstermin erhalten Sie dafür ein schriftliches Angebot.

    Fragen offen?

    Ihren Bauschaden schildern: so erreichen Sie das Büro

    Beschreiben Sie kurz, was passiert ist und wo das Objekt liegt. Wir melden uns bei Ihnen, besprechen den passenden Umfang und vereinbaren danach einen Ortstermin in Bad Homburg nach Absprache.

    Rückmeldung per E-Mail oder Telefon, ganz nach Wunsch
    Begehung am Objekt nach Absprache
    Direkter Kontakt

    Schaden aufnehmen lassen

    Je früher der Zustand gesichert ist, desto mehr lässt sich später belegen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, dann besprechen wir Ihren Fall und das weitere Vorgehen.

    Direkte Kontaktwege

    Telefon
    Erreichbarkeit

    Mo-Fr von 08:00-18:00 Uhr

    Standort
    Büro in Wiesbaden
    Schadensbesichtigung nach Terminabsprache
    Ansprechbar Mo-Fr zu Bürozeiten
    Erstgespräch am Telefon zum Schadensfall
    Besichtigung nach Vereinbarung
    Persönlich für Sie: Florian Wurster
    Inhaber, Sachverständigenbüro Wurster
    Sachverständiger (FIB) für Bauschäden und Baumängel mit Ausbildung in Beweissicherung
    Kontaktformular Baugutachter

    Für Schadensfälle in Bad Homburg und Umgebung

    Wir sichern Schäden in allen sieben Ortsbezirken, von Gonzenheim über Ober-Eschbach bis zur Berliner Siedlung, und auf Anfrage auch in Oberursel (Taunus), Friedrichsdorf, Rosbach vor der Höhe, Karben oder Frankfurt am Main. Sämtliche Leistungen im Überblick zeigt unsere Startseite.